Prozessabwicklung mit dem EU-Ausland
Vereinfachen von abwicklungsprozessen
DIGITALE DOKUMENTENLÖSUNGEN FÜR HERSTELLER UND HANDEL.
Mit unseren digitalen Lösungen erreichen Sie zudem mehr Transparenz und Effizienz – sei es durch unsere patentierten Check- Systeme, wie z.B. den Collective-Check, die Digitale Gelangensbestätigung, die Digitale Übernahmeerklärung, das Digitale Gutachten, den Inzahlungnahme-Check und den Lieferketten-Check.
Lernen Sie jetzt unsere webbasierten Dokumentenlösungen für Ihre Branche kennen.
DIE DIGITALE GELANGENSBESTÄTIGUNG.
Kostenreduzierung, Schnelligkeit und Sicherheit für Exporteure.
Endlich ist Deutschland auch bei der Gelangensbestätigung im digitalen Zeitalter angekommen.
DER DIGITALE PLAUSIBILITÄTS-CHECK.
Dokumentation der vollständigen Leistungserbringung.
Die Übernahmeerklärung zur Bestätigung des Erhalts von Objekten aller Art ist für Hersteller und Handel, Logistik, Absatzfinanzierer, Banken und die öffentliche Hand ein zentrales Dokument zum Nachweis der vollständigen Leistungserbringung. Dies ist allerdings in der heute noch vorherrschenden Art als papiergestützte Dokumentation zeitaufwendig und kostenintensiv.
DER INZAHLUNGNAHME-CHECK.
Schnelle digitale Prüfung eines Objektes vor Inzahlungnahme.
Der Inzahlungnahme-Check ermöglicht das schnelle, digitale Prüfen des Zustandes von Objekten vor der Inzahlungnahme. Damit entfällt das zeit- und kostenintensive Prüfen auf traditionelle Art vor Ort. Denn der Inzahlungnahme-Check wird vom Endkunden selbst durchgeführt.
DER IMMOBILEN-CHECK.
Präzise Dokumentation eines Objektes in Echtzeit.
Für Versicherungen, Absatzfinanzierer und Banken besteht nun die Möglichkeit, ihre Prozesse zum Informations- und Datenabgleich digital, simultan und in Echtzeit abzuwickeln.
DAS DIGITALE GUTACHTEN.
Die perfekte Lösung zur effizienten Wertermittlung.
Mit dem Digitalen Gutachten bieten wir allen Marktteilnehmern eine perfekte Lösung, den aktuellen Marktwert eines Objektes effizient und schnell zu ermitteln.
DER DIGITALE LIEFERSCHEIN
Die effiziente Dokumentation zur Erfüllung des LkSG.
Mit der Einführung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), für Unternehmen mit Beschäftigten ab 3.000 Arbeitnehmer/innen mit Wirkung zum 01.01. 2023 sowie ab 1.000 Mitarbeitenden zum 01.01.2024, kommt auf viele Unternehmen eine neue Herausforderung und Regulatorik zu.
RBI Industrie-Handel-Service
Rainer Bock
Jahnstr.5
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